Gehörschützer auswählen und sicher nutzen
Der Verlust des Hörvermögens ist leider in der Regel irreversibel. Deshalb sind in vielen Betrieben Gehörschützer im Einsatz, die je nach erforderlicher Schalldämmung und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz ausgewählt werden. Wichtig sind ein guter Tragekomfort und eine problemlose Verfügbarkeit, damit die Beschäftigten die Gehörschützer auch wirklich nutzen.
Lärm macht krank. Gehörschutz ist daher an vielen Arbeitsplätzen ein Muss. Die Auswahl, Bereitstellung und Nutzung von Gehörschutz wird in der PSA-Benutzungsverordnung geregelt. § 2 schreibt vor, dass PSA der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen muss. Gehörschützer sind unter „Schutz gegen Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können“ (Risikokategorie III) eingestuft.
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