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Autor: demmels

Arbeitsstätte Büro

Büroarbeitsplätze gelten gegenüber Tätigkeitsbereichen in Produktion und Lager eher als ungefährlich. Dennoch können Beschäftigte dort Gefährdungen ausgesetzt sein. Zu berücksichtigen ist auch, wie sie an ihre Arbeitsplätze gelangen oder wie sie diese bei Notfällen schnell wieder verlassen können. Insbesondere, wenn Rundgänge mit Vertretern des Unfallversicherungsträgers bevorstehen, kann eine vorherige eigene Begehung sinnvoll sein, um mögliche Probleme im Vorfeld zu beseitigen.

Arbeitsschutzausschüsse in größeren Betrieben verpflichtend

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eigene Arbeitsschutzausschüsse gebildet werden müssen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsschutz unternehmensweit zentral organisiert ist. Nur bei Ausschüssen vor Ort kann auf die jeweiligen Schutzbedürfnisse ausreichend eingegangen werden.

Sicher allein arbeiten

Alleinarbeit ist heute kein Phänomen mehr, das sich auf Schichtarbeitende oder auf Branchen wie die Gesundheitsberufe beschränkt. Vielmehr werden mit zunehmender Digitalisierung und Automatisierung etliche Arbeitsplätze so gestaltet, dass über längere Phasen kein Kontakt zu anderen Personen besteht. Wie lässt sich unter diesen Umständen die Sicherheit der betroffenen Beschäftigten schützen? Wichtig sind hier eine sorgfältige Risikobeurteilung und ggf. die Beschaffung von Personen-Notsignal-Geräten.

Exoskelette auswählen und erfolgreich einsetzen

Insbesondere bei Tätigkeiten wie dem Heben schwerer Lasten und dem Arbeiten über Kopf bieten Exoskelette die Möglichkeit, die Beschäftigten vor Verletzungen und Erkrankungen besser zu schützen. In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Probleme, weil die eingesetzten Produkte die Arbeit verlangsamen oder die erhofften Schutzziele nicht erreicht werden. Deshalb sollten auf der Basis von Tätigkeitsprofilen die Exoskelette sorgfältig ausgewählt werden.
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