Büroarbeitsplätze gelten gegenüber Tätigkeitsbereichen in Produktion und Lager eher als ungefährlich. Dennoch können Beschäftigte dort Gefährdungen ausgesetzt sein. Zu berücksichtigen ist auch, wie sie an ihre Arbeitsplätze gelangen oder wie sie diese bei Notfällen schnell wieder verlassen können. Insbesondere, wenn Rundgänge mit Vertretern des Unfallversicherungsträgers bevorstehen, kann eine vorherige eigene Begehung sinnvoll sein, um mögliche Probleme im Vorfeld zu beseitigen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eigene Arbeitsschutzausschüsse gebildet werden müssen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsschutz unternehmensweit zentral organisiert ist. Nur bei Ausschüssen vor Ort kann auf die jeweiligen Schutzbedürfnisse ausreichend eingegangen werden.
Alleinarbeit ist heute kein Phänomen mehr, das sich auf Schichtarbeitende oder auf Branchen wie die Gesundheitsberufe beschränkt. Vielmehr werden mit zunehmender Digitalisierung und Automatisierung etliche Arbeitsplätze so gestaltet, dass über längere Phasen kein Kontakt zu anderen Personen besteht. Wie lässt sich unter diesen Umständen die Sicherheit der betroffenen Beschäftigten schützen? Wichtig sind hier eine sorgfältige Risikobeurteilung und ggf. die Beschaffung von Personen-Notsignal-Geräten.
Insbesondere bei Tätigkeiten wie dem Heben schwerer Lasten und dem Arbeiten über Kopf bieten Exoskelette die Möglichkeit, die Beschäftigten vor Verletzungen und Erkrankungen besser zu schützen. In der Praxis gibt es jedoch immer wieder Probleme, weil die eingesetzten Produkte die Arbeit verlangsamen oder die erhofften Schutzziele nicht erreicht werden. Deshalb sollten auf der Basis von Tätigkeitsprofilen die Exoskelette sorgfältig ausgewählt werden.
Mechanische, thermische und elektrische Gefährdungen sowie Einwirkungen von Gefahrstoffen und Witterungsbedingungen: Ein Kopfschutz muss vielen Ansprüchen genügen und soll den Beschäftigten zudem einen hohen Tragekomfort bieten. Die Mitte 2025 aktualisierte Fassung der DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“ fasst die wesentlichen Parameter für eine Gefährdungsbeurteilung zusammen und gibt Hinweise für eine optimale Beschaffungsstrategie.
Beschäftigte wechseln mit und ohne Lasten im Rahmen ihrer Tätigkeiten ihre Arbeitsorte bzw. Arbeitsbereiche. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet mit der Leitmerkmalmethode „Körperfortbewegung“ (LMM-KB) die Möglichkeit, mit überschaubarem Aufwand eine Gefährdungsbeurteilung zur Fortbewegung durchzuführen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu identifizieren.
Zahlreiche Forschungsergebnisse belegen die gesundheitlichen Risiken von Nacht- und Schichtarbeit. In den Fokus der Betrachtung geraten auch soziale Auswirkungen sowie steigende Leistungsanforderungen und zunehmende Arbeitsverdichtung, die gesundheitliche Risiken verstärken können. Durch präventive Maßnahmen lassen sich auch bei jüngeren Beschäftigten die möglichen langfristigen Belastungen von Schichtarbeit reduzieren.
Einfacharbeitnehmer sind belastenden Arbeitsanforderungen ausgesetzt, wie der Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ausweist. Allerdings fehlen in Unternehmen für diese Zielgruppe häufig spezifische Schutzmaßnahmen. Die Folge: Viele Einfacharbeitnehmer sind von körperlichen und psychischen Belastungen betroffen und bei deren Bewältigung auf sich allein gestellt.
2023 war das bis dahin heißeste Jahr in Deutschland. 2024 war noch wärmer und auch 2025 verspricht hohe Temperaturen. Gerade jetzt in den Sommermonaten heißt es, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dies gilt nicht nur für die Beschäftigten, die direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Auch in den Werkshallen und Büros erreichen die Temperaturen oft kritische Werte. Wesentliche Gegenmaßnahmen: Flexibilität und Eigenverantwortung!
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall stellen sich viele Fragen: Besteht eine Erwerbsminderung? Welche Reha-Maßnahmen eignen sich? Welche Leistungen übernimmt der Unfallversicherungsträger? Solche Fragen klären medizinische Sachverständige, deren Gutachten für Betroffene von großer Bedeutung sind. Akteure des Arbeitsschutzes sollten bei der Beratung von Beschäftigten grundsätzlich wissen, was auf diese zukommt. Besonders im Fokus: die Kausalitäten.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat analysiert, welche Ansätze deutsche Unternehmen bei der Gewaltprävention am Arbeitsplatz verfolgen. Neben dem bekannten TOP-Modell wird häufig auch das „Aachener Modell“ genutzt, das die Unfallkasse NRW und die Polizei Aachen gemeinsam entwickelt und umgesetzt haben.
Büroarbeitsplätze sollten immer wieder in einer Gesamtschau geprüft werden, insbesondere nach Veränderungen. Prüfen Sie, ob die Räume noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten förderlich sind.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat aktuell den Unfallverhütungsbericht zum Berichtsjahr 2023 veröffentlicht: weniger Unfälle, weniger Tote und immer noch ein hohes Niveau an Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten. Beim Thema Arbeitsunfähigkeit stabilisiert sich ein Trend: Seit 2022 liegen die Fehlzeiten auf gleichbleibend hohem Niveau.
Viele Beschäftigte arbeiten zumindest gelegentlich in Fernzügen und erledigen per Laptop, Tablet oder Mobiltelefon berufliche Aufgaben. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in einer Studie untersucht, welche gesundheitlichen Wirkungen diese Form mobiler Arbeit haben kann, und daraus Gestaltungsempfehlungen abgeleitet.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Belastung und Beanspruchung.
Viele Unternehmen beklagen derzeit hohe Krankenstände und suchen nach Möglichkeiten, diese zu senken. In diesem Zusammenhang stellt sich oft die Frage, wie wirksam die durchgeführten BEM-Maßnahmen sind und ob es möglich ist, diese effizienter zu gestalten. Das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) macht zur BEM-Evaluierung Vorschläge und zeigt Möglichkeiten, aber auch Grenzen auf. Doch erst einmal stellt eine Evaluierung eine Investition dar, für die Ressourcen benötigt werden.
Der Verlust des Hörvermögens ist leider in der Regel irreversibel. Deshalb sind in vielen Betrieben Gehörschützer im Einsatz, die je nach erforderlicher Schalldämmung und den Gegebenheiten am Arbeitsplatz ausgewählt werden. Wichtig sind ein guter Tragekomfort und eine problemlose Verfügbarkeit, damit die Beschäftigten die Gehörschützer auch wirklich nutzen.