Telemedizin ist auf dem Vormarsch. Die neue AMR 3.4 konkretisiert die Regelungen der ArbMedVV und beschreibt, wie digitale Technologien und telemedizinische Möglichkeiten im Bereich der Vorsorge sich erfolgreich und rechtssicher einsetzen lassen. Damit kann die orts- und zeitflexible Vorsorge effizient ablaufen, ohne die Qualität und die gebotene Vertraulichkeit zu gefährden. Die Regelung bietet Vorteile, jedoch gibt es auch Beschränkungen.
Büroarbeitsplätze gelten gegenüber Tätigkeitsbereichen in Produktion und Lager eher als ungefährlich. Dennoch können Beschäftigte dort Gefährdungen ausgesetzt sein. Zu berücksichtigen ist auch, wie sie an ihre Arbeitsplätze gelangen oder wie sie diese bei Notfällen schnell wieder verlassen können. Insbesondere, wenn Rundgänge mit Vertretern des Unfallversicherungsträgers bevorstehen, kann eine vorherige eigene Begehung sinnvoll sein, um mögliche Probleme im Vorfeld zu beseitigen.
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