Büroarbeitsplätze gelten gegenüber Tätigkeitsbereichen in Produktion und Lager eher als ungefährlich. Dennoch können Beschäftigte dort Gefährdungen ausgesetzt sein. Zu berücksichtigen ist auch, wie sie an ihre Arbeitsplätze gelangen oder wie sie diese bei Notfällen schnell wieder verlassen können. Insbesondere, wenn Rundgänge mit Vertretern des Unfallversicherungsträgers bevorstehen, kann eine vorherige eigene Begehung sinnvoll sein, um mögliche Probleme im Vorfeld zu beseitigen.