Arbeitsschutzausschüsse in größeren Betrieben verpflichtend
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eigene Arbeitsschutzausschüsse gebildet werden müssen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsschutz unternehmensweit zentral organisiert ist. Nur bei Ausschüssen vor Ort kann auf die jeweiligen Schutzbedürfnisse ausreichend eingegangen werden.
Der Streitfall
Der Kläger, der Bau- und Gartenmärkte im Bundesgebiet betreibt, wendet sich gegen eine Anordnung der beklagten Behörde, die…