Büroarbeitsplätze gelten gegenüber Tätigkeitsbereichen in Produktion und Lager eher als ungefährlich. Dennoch können Beschäftigte dort Gefährdungen ausgesetzt sein. Zu berücksichtigen ist auch, wie sie an ihre Arbeitsplätze gelangen oder wie sie diese bei Notfällen schnell wieder verlassen können. Insbesondere, wenn Rundgänge mit Vertretern des Unfallversicherungsträgers bevorstehen, kann eine vorherige eigene Begehung sinnvoll sein, um mögliche Probleme im Vorfeld zu beseitigen.
Büroarbeitsplätze sollten immer wieder in einer Gesamtschau geprüft werden, insbesondere nach Veränderungen. Prüfen Sie, ob die Räume noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten förderlich sind.