Telemedizin ist auf dem Vormarsch. Die neue AMR 3.4 konkretisiert die Regelungen der ArbMedVV und beschreibt, wie digitale Technologien und telemedizinische Möglichkeiten im Bereich der Vorsorge sich erfolgreich und rechtssicher einsetzen lassen. Damit kann die orts- und zeitflexible Vorsorge effizient ablaufen, ohne die Qualität und die gebotene Vertraulichkeit zu gefährden. Die Regelung bietet Vorteile, jedoch gibt es auch Beschränkungen.