In den meisten Gesundheitsdiensten sind Schutzmaßnahmen gegen biologische Arbeitsstoffe erforderlich. Damit eine dafür nötige Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann, sind einige Vorarbeiten geboten. Dazu gehören etwa ein vollständiges Biostoffverzeichnis und das Zusammentragen von Informationen zur Einstufung von Infektionsrisiken. Dabei sind Übertragungswege zu beachten und arbeitsmedizinische Aspekte einzubeziehen.
Telemedizin ist auf dem Vormarsch. Die neue AMR 3.4 konkretisiert die Regelungen der ArbMedVV und beschreibt, wie digitale Technologien und telemedizinische Möglichkeiten im Bereich der Vorsorge sich erfolgreich und rechtssicher einsetzen lassen. Damit kann die orts- und zeitflexible Vorsorge effizient ablaufen, ohne die Qualität und die gebotene Vertraulichkeit zu gefährden. Die Regelung bietet Vorteile, jedoch gibt es auch Beschränkungen.