Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eigene Arbeitsschutzausschüsse gebildet werden müssen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsschutz unternehmensweit zentral organisiert ist. Nur bei Ausschüssen vor Ort kann auf die jeweiligen Schutzbedürfnisse ausreichend eingegangen werden.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall stellen sich viele Fragen: Besteht eine Erwerbsminderung? Welche Reha-Maßnahmen eignen sich? Welche Leistungen übernimmt der Unfallversicherungsträger? Solche Fragen klären medizinische Sachverständige, deren Gutachten für Betroffene von großer Bedeutung sind. Akteure des Arbeitsschutzes sollten bei der Beratung von Beschäftigten grundsätzlich wissen, was auf diese zukommt. Besonders im Fokus: die Kausalitäten.