Mechanische, thermische und elektrische Gefährdungen sowie Einwirkungen von Gefahrstoffen und Witterungsbedingungen: Ein Kopfschutz muss vielen Ansprüchen genügen und soll den Beschäftigten zudem einen hohen Tragekomfort bieten. Die Mitte 2025 aktualisierte Fassung der DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“ fasst die wesentlichen Parameter für eine Gefährdungsbeurteilung zusammen und gibt Hinweise für eine optimale Beschaffungsstrategie.
Beschäftigte wechseln mit und ohne Lasten im Rahmen ihrer Tätigkeiten ihre Arbeitsorte bzw. Arbeitsbereiche. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet mit der Leitmerkmalmethode „Körperfortbewegung“ (LMM-KB) die Möglichkeit, mit überschaubarem Aufwand eine Gefährdungsbeurteilung zur Fortbewegung durchzuführen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu identifizieren.