Gehörschützer auswählen und sicher nutzen
Lärm macht krank. Gehörschutz ist daher an vielen Arbeitsplätzen ein Muss. Die Auswahl, Bereitstellung und Nutzung von Gehörschutz wird in der PSA-Benutzungsverordnung geregelt. § 2 schreibt vor, dass PSA der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen muss. Gehörschützer sind unter „Schutz gegen Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können“ (Risikokategorie III) eingestuft.
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